Gut zu wissen

Wann ist man pflegebedürftig?

Pflegebedürftig im Sinne des Pflegestärkungsgesetzes sind Personen, die körperliche und / oder geistige Einschränkungen haben. Zur Beurteilung der Schwere dieser Situation wurden fünf Pflegegerade eingeführt.

Es geht um die Frage, ob die erforderliche Fähigkeit noch vorhanden ist und ob damit verbundene Tätigkeiten selbstständig, überwiegend selbstständig, überwiegend unselbstständig oder nur unselbständig ausgeübt werden können. Zur Beurteilung der Pflegebedürftigkeit wurden sechs Module geschaffen, die jedoch prozentual unterschiedlich gewichtet werden. 

Mobilität – körperliche Beweglichkeit, zum Beispiel morgens aufstehen, vom Bett ins Badezimmer gehen, Fortbewegung innerhalb des Wohnbereichs, Treppensteigen

Kognitive und kommunikative Fähigkeiten – Orientierung über Ort und Zeit, Sachverhalte begreifen, erkennen von Risiken, andere Menschen im Gespräch verstehen

Verhaltensweisen und psychische Problemlagen – zum Beispiel Unruhe in der Nacht oder Ängste und Aggressionen, die für sich und andere belastend sind, Abwehr pflegerischer Maßnahmen

Selbstversorgung – zum Beispiel sich selbständig waschen und ankleiden, essen und trinken, selbstständige Benutzung der Toilette

Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen – zum Beispiel die Fähigkeit haben die Medikamente selbst einnehmen zu können, die Blutzuckermessung selbst durchführen und deuten zu können oder gut mit einer Prothese oder dem Rollator zurecht zu kommen, den Arzt selbstständig aufsuchen zu können

Gestaltung des Alltagslebens und soziale Kontakte – zum Beispiel die Fähigkeit haben den Tagesablauf selbstständig gestalten, mit anderen Menschen in direktem Kontakt zu treten oder die Skatrunde ohne Hilfe zu besuchen. 

Grade der Pflegebedürftigkeit

Zur Ermittlung des Pflegegrades werden die Ergebnisse der Einzelpunkte der jeweiligen Module nach einem vorgegebenen Rechensystem zusammengezählt. Auf Basis der erreichten Gesamtpunkte werden pflegebedürftige Personen in einen der 5 Pflegegrade eingeordnet. 

Pflegegeld und Pflegesachleistung

Pflegebedürftige, die im häuslichen Bereich gepflegt werden, haben Anspruch auf körperbezogene Pflegemaßnahmen, pflegerische Betreuungsmaßnahmen, Hilfe bei der Haushaltsführung Sachleistungen sowie entlastende Betreuungsmaßnahmen. Diese werden durch professionelle ambulante Pflegedienste erbracht, die Vertragspartner der Pflegekassen sind. Abhängig von dem eingestuften Pflegegrad erhalten Pflegebedürftige unterschiedliche Budgets für die Pflegesachleistung.  Wenn Angehörige oder Ehrenamtliche die Pflege übernehmen, kann das Pflegegeld in Anspruch genommen werden. Das Pflegegeld kann auch mit Pflegesachleistungen eines ambulanten Pflegedienstes kombiniert werden. 

Leistungen pro Monat                   Pflegegeld                         Pflegesachleistung

Pflegegrad 1                                      125 € für Betreuungs- und Entlastungsleistungen, die von einem 

                                                               ambulanten Pflegedienst erbracht werden

Pflegegrad 2                                      316 €                                       689 €

Pflegegrad 3                                      545 €                                    1.298 €

Pflegegrad 4                                      728 €                                    1.612 €

Pflegegrad 5                                      901 €                                    1.995 €

Verhinderungspflege

Macht die private Pflegeperson Urlaub oder ist sie durch Krankheit vorübergehend verhindert, übernimmt die Pflegeversicherung ab Pflegegrad 2 die Kosten einer Ersatzpflege mit Leistungen bis zu 1.612 € und längstens bis zu 6 Wochen pro Kalenderjahr. Verhinderungspflege kann bei Bedarf auch stundenweise beantragt werden. 

Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung

Wer regelt meine Angelegenheit, wenn ich es nicht mehr selber kann?  

Unabhängig vom Alter kann jeder in eine Situation geraten, in der andere für ihn entscheiden und handeln müssen. Welche Möglichkeiten gibt es für den Fall sicher zu stellen, dass Ihre Wünsche und Bedürfnisse berücksichtigt werden, in Ihrem Sinne gehandelt und Entscheidungen getroffen werden. Wer regelt Ihre Angelegenheiten, wenn Sie es nicht mehr selbstständig können?
Eine Vorsorgevollmacht, eine Patientenverfügung oder eine Betreuungsverfügung sind wichtige Dokumente, wenn Sie festlegen möchten, dass jemand ganz bestimmtes sich um Ihre wichtigen Angelegenheiten kümmern soll. Wichtig ist, weder Ehepartner noch Kinder können dies automatisch, sie müssen dazu bevollmächtigt werden. Sind keine Dokumente vorhanden besteht das Risiko, dass stattdessen ein fremder Betreuer vom Gericht bestellt wird. Hilfreich ist es die eigenen Ideen und Wünsche mit der Familie oder den vertrauten Personen zu besprechen. 

Mit einer Patientenverfügung wird geregelt, welche ärztlichen Maßnahmen Sie bei einer medizinischen Versorgung wünschen und welche Sie ablehnen. Sie können so vorab Ihr Selbststimmungsrecht äußern für den Fall, dass Sie bei einer schweren Krankheit, Demenz oder einem Unfall Ihren Willen nicht mehr äußern können. Eine Patientenverfügung kann jederzeit ganz oder in Teilen geändert werden. Patientenverfügungen sind verbindlich, sie müssen von Ärzten umgesetzt werden, wenn die Behandlungs- und Lebenssituation eintritt, für die sie ausgestellt wurden. Wichtig ist, dass Patientenverfügungen schriftlich vorliegen, damit sie anerkannt werden. 

Um rundum versorgt zu sein sollte die Patientenverfügung mit einer Vorsorgevollmacht verbunden werden. Darin benennen Sie eine Person Ihres Vertrauens wie den Ehepartner, Kinder, Geschwister, Freund oder Freundin. Durch Ihren Auftrag wird er oder sie zu Ihrem Bevollmächtigten in Gesundheitsfragen und wenn gewünscht darüber hinaus. Tauschen Sie sich gründlich mit der Person aus, damit sie Ihre Behandlungswünsche und Ihre Motivation kennt und so in der Lage ist in Ihrem Sinne zu handeln. Sie können den Betreffenden auch als rechtlichen Betreuer vorschlagen: Damit erklären Sie, dass er in allen wichtigen Angelegenheiten für Sie entscheiden kann.

Mit einer Vorsorgevollmacht beauftragen Sie eine Person Ihres Vertrauens stellvertretend für Sie zu handeln, zu entscheiden und Verträge abzuschließen – entweder umfassend oder in abgegrenzten Bereichen. Sie können die Vollmacht dem Beauftragten auch jederzeit entziehen oder sie inhaltlich verändern Die Vorsorgevollmacht kann sich auf Verträge, den Einzug in ein Pflegeheim, finanzielle Angelegenheiten oder andere Bereiche beziehen. Auch persönliche Wünsche können formuliert werden. Wenn darin Angelegenheiten der Gesundheit geklärt werden sollen, muss sie für den Bevollmächtigten ausdrücklich die Befugnis enthalten, in ärztliche Maßnahmen einzuwilligen oder sie zu untersagen. Ähnliches gilt für eine Vollmacht in Angelegenheiten des Aufenthalts.Sie sollten eine Person wählen, der Sie vertrauen: Jemand, der Sie gut kennt und zu dem sie regelmäßig Kontakt haben. 

Eine Vorsorgevollmacht können Sie vom Notar beglaubigen oder beurkunden lassen, das ist nicht vorgeschrieben, aber juristisch erforderlich, wenn sie zum Kauf oder Verkauf von Grundstücken oder zur Aufnahme von Darlehen berechtigen soll. Die Vorsorgevollmacht sollte von Zeit zu Zeit überprüft werden, ob die Aussagen weiter gültig sind. 

Mit einer Betreuungsverfügung erteilen Sie den Auftrag an das Gericht, eine von Ihnen gewünschte Person zu Ihrem rechtlichen Betreuer zu bestellen, wenn das später einmal nötig wird: Der Betreuer wird Sie nur in den rechtlichen Aufgaben vertreten, die Sie nicht mehr bewältigen können. Das Gericht prüft, ob Ihr gewünschter Vertreter für diese Aufgabe geeignet ist: Wenn ja, wird es Ihrem Wunsch entsprechen. Anderenfalls wählt das Betreuungsgericht eine dritte Person aus – soweit möglich, aus Ihrem näheren Umfeld, sonst einen fremden ehrenamtlichen- oder beruflichen Betreuer.

Wichtig ist der Unterschied, bei der Vorsorgevollmacht kann eine bevollmächtigte Person Ihres Vertrauens sofort für Sie handeln, sollten Sie nicht mehr entscheidungsfähig sein. Bei der Betreuungsverfügung schlagen Sie einen von Ihnen gewünschten rechtlichen Betreuer vor. Der wird zuerst von einem Richter auf die Eignung überprüft, bevor er für Sie entscheiden darf. Zudem wird der Betreuer vom Gericht überwacht und muss ihm berichten – im Gegensatz zum Bevollmächtigten, der nicht unter gerichtlicher Kontrolle steht.

Damit Vollmachten und Verfügungen zur Verfügung stehen, wenn sie benötigt werden sollten die Dokumente leicht auffindbar bei ihnen aufbewahrt werden, es gibt auch die Möglichkeit diese im zentralen Register zu hinterlegen.

Nachbarschaftshilfe 

Helfende Hände im Haushalt

Die Diakoniestation Birkenfeld trägt den Dienst am Nächsten bereits im Namen. Wir wollen die gesamte Gemeinde Birkenfeld, Gräfenhausen und Oberhausen unterstützen und dazu gehört für uns selbstverständlich auch die Nachbarschaftshilfe. In der aktuellen Pandemiesituation ist es unwahrscheinlich wichtig geworden, dass wir als Gemeinschaft zusammenhalten und uns gegenseitig unterstützen. Hierzu zählt insbesondere die Hilfe für Eingeschränkte, Kranke oder Alleinlebende damit wir sie weiterhin am Alltagsleben teilhaben lassen und sie bei alltäglichen Aufgaben unterstützen und schützen.

 

Wir haben dazu ein breit gefächertes Angebot, dass über die Jahre gewachsen ist. Aktuell sind die drei Hauptpfeiler unserer Nachbarschaftshilfe: die Hilfe im Haushalt, Essen auf Rädern und der Fahrdienst. Im Bereich der Haushaltshilfe ist unser Angebot sehr vielfältig. Dazu zählt zum Beispiel Waschen, Bügeln, Putzen sowie Aufräumen, Kochen und auch den Müll rausbringen. Der Fahrdienst ergänzt diese Hilfe für alle Erledigungen außerhalb des Haushalts. Wir holen unsere Kunden zu Hause ab und fahren Sie nach Wunsch z.B. zu Arztbesuchen, Therapieterminen, Friseurbesuchen und Einkäufen. Bei Bedarf oder auf Wunsch hin bleiben wir die gesamte Zeit dabei oder unterstützen auch beim Einkaufen selbst. Natürlich können wir auch alles nach Einkaufszettel beim Lebensmittelgeschäft oder der Apotheke der Wahl besorgen und Ihnen nach Hause bringen. Unsere Mitarbeiter freuen sich beim Fahrdienst auch immer über nette Gespräche mit ihren Fahrgästen. Für alle die sich das Kochen des Mittagessens abnehmen lassen wollen bieten wir das Essen auf Rädern an. Hierbei bringen wir täglich zur Mittagszeit eine warme Mahlzeit vorbei, die im Voraus ausgewählt werden konnte. 

Diese Arten der Nachbarschaftshilfe werden rege wahrgenommen und wir freuen uns über Jeden dem wir damit helfen und unterstützen können. 

 

Wir bieten weitere Arten der Nachbarschaftshilfe an, darunter zählen zum Beispiel das begleitete Spazieren gehen, wobei man sich wunderbar unterhalten und so vielleicht auch den Generationenaustausch fördern kann. Das Spielen von Gesellschafts- oder Kartenspielen ist auch ein schöner Zeitvertreib. Wir lesen Ihnen gerne aktuelle Themen aus der Tageszeitung oder ein schönes Buch vor. 

 

Gerne würden wir auch dieses Jahr wieder unseren Seniorennachmittag für Sie veranstalten, leider lässt es die derzeitige Pandemiesituation nicht zu diesen auszurichten. Wir werden sicher einen neuen Termin im nächsten Jahr finden. Alle anderen Nachbarschaftshilfen sind davon nicht betroffen, da wir bei allen Tätigkeiten die nötigen Hygienemaßnahmen einhalten können. In unserer Diakoniestation arbeiten insgesamt 26 festangestellte Kräfte im Bereich der Nachbarschaftshilfe, davon sind 6 Mitarbeiter ehrenamtliche Kräfte, die sich in der Station für unsere Gemeinde engagieren. 

Wir freuen uns die Mitglieder der Gemeinde Birkenfeld zu unterstützen und den Zusammenhalt weiter zu fördern.